Kosten / Info zum Unterrichtsvertrag
Hier die wichtigsten Punkte:
Zur Verwendung kommen die von einem Rechtsanwalt geprüften Unterrichtsverträge des Bayerischen Tonkünstlerverbands e. V.
Das Honorar versteht sich als Jahresgebühr, das auf 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr kalkuliert ist, zahlbar zu 12 Monatsraten.
Eine Kündigung während eines laufenden Schuljahrs ist zum 28.02. mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich, ebenso aus besonderen Gründen während des Schuljahrs. Dabei wird das Honorar mit den bis zur Beendigung des Unterrichts gehaltenen Stunden verrechnet.
Während des Schuljahrs kann jederzeit der Unterrichtsbeginn erfolgen. Auch hier werden die noch ausstehenden Unterrichtseinheiten anteilig mit dem Honorar verrechnet.
Die ersten 6-9 Unterrichtstunden sind Probestunden, nach denen der Vertrag ohne Kündigungszeit aufgehoben werden kann.
Ab dem Schuljahr 2024/25 gelten folgende neue Preise:
Jahreshonorar für Unterrichtseinheit 45 Min. € 1080 / Honorarpauschale pro Monat € 90 (entspricht € 30 pro Einheit)
Jahreshonorar für Unterrichtseinheit 60 Min. € 1440/ Honorarpauschale pro Monat € 120 (entspricht € 40 pro Einheit)
Kosten für Gruppenunterricht (nur bei Blockflöte möglich): Bei 2 Schülern 50 € , bei 3 Schülern 40 € je Schüler pro Monat. Allerdings kann Gruppenunterricht nur angeboten werden, wenn Schüler gemeinsam angemeldet werden.
Kostenlose Schnupperstunde, Dauer 20 Minuten
In Ausnahmefällen werden auch Einzelstunden ohne Unterrichtsvertrag erteilt . ( Unterrichtseinheit 40 € / 45 Minuten, 50 € / 60 Minuten)
Kostenloses Schnuppern möglich.
Das per Vertrag geschlossene Unterrichtsverhältnis hat nur dann pädagogischen Erfolg, wenn eine kontinuierliche Betreuung möglich ist.